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   BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 2/10 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,37542
BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 2/10 B (https://dejure.org/2010,37542)
BSG, Entscheidung vom 02.12.2010 - B 9 SB 2/10 B (https://dejure.org/2010,37542)
BSG, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - B 9 SB 2/10 B (https://dejure.org/2010,37542)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 5 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 118 Abs 1 SGG, § 404 Abs 1 S 1 ZPO
    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Gutachtenauftrag bzw ergänzende gutachtliche Stellungnahme - Erstellung nicht durch den gerichtlich beauftragten Sachverständigen sondern durch dessen kommissarischen Nachfolger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 5 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 118 Abs 1 SGG, § 404 Abs 1 S 1 ZPO
    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Gutachtenauftrag bzw ergänzende gutachtliche Stellungnahme - Erstellung nicht durch den gerichtlich beauftragten Sachverständigen sondern durch dessen kommissarischen Nachfolger

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Gutachtenauftrag bzw ergänzende gutachtliche Stellungnahme - Erstellung nicht durch den gerichtlich beauftragten Sachverständigen sondern durch dessen kommissarischen Nachfolger

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Gutachtenauftrag bzw ergänzende gutachtliche Stellungnahme - Erstellung nicht durch den gerichtlich beauftragten Sachverständigen sondern durch dessen kommissarischen Nachfolger

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Gutachtenauftrag bzw ergänzende gutachtliche Stellungnahme - Erstellung nicht durch den gerichtlich beauftragten Sachverständigen sondern durch dessen kommissarischen Nachfolger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gutachterliche Tätigkeit geht nicht automatisch an Nachfolger über (RA Joachim Francke)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständige: Keine automatische Gutachtenerstellung durch Nachfolger! (IBR 2012, 1384)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Hier reicht es nicht auf die Rechtsprechung des BSG hinzuweisen, wonach ein Beteiligter einen Verfahrensfehler bei der Beweiserhebung dann nicht mehr mit einer Nichtzulassungsbeschwerde geltend machen kann, wenn ein Verzicht auf die Befolgung der Vorschrift oder eine rügelose Einlassung nach § 202 S 1 SGG iVm § 295 ZPO erfolgt ist (vgl ua BSG Beschluss vom 18.9.2003 - B 9 VU 2/03 B - SozR 4-1750 § 407a Nr. 1 RdNr 6; 2.12.2010 - B 9 SB 2/10 B - Juris RdNr 11) .
  • BSG, 02.10.2014 - B 9 SB 26/14 B
    Der Hinweis auf die Bedeutung des Hauptgutachters für die Bestimmung des Gesamt-GdB verdeutlicht nicht, ob und inwieweit das angefochtene Urteil darauf beruhen kann (vgl BSG Beschluss vom 2.12.2010 - B 9 SB 2/10 B - Juris).
  • BSG, 24.10.2016 - B 9 V 62/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Damit ist selbst ein erstinstanzlich evtl bestehender Mangel durch Rügeverzicht unbeachtlich geworden und liegt insbesondere kein vom LSG zu verantwortender Verfahrensmangel vor (vgl insoweit zB zum Verstoß gegen § 404 Abs. 1 S 1 ZPO hinsichtlich der Auswahl des Sachverständigen: BSG Beschluss vom 2.12.2010 - B 9 SB 2/10 B - Juris; BSG Beschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 10/13 B).
  • LSG Thüringen, 18.03.2013 - L 6 SF 1445/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenentschädigung - gerichtliche

    Unerheblich ist, dass ein Beteiligter des Hauptsacheverfahrens die Erstellung durch einen nicht ernannten Gutachter grundsätzlich nach § 295 ZPO in der nächsten mündlichen Verhandlung rügen muss (vgl. BSG, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - Az.: B 9 SB 2/10 B; Keller in Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 118 Rdnr. 11i), denn das Gericht ist hier zulässigerweise selbst von Amts wegen tätig geworden.
  • BSG, 27.06.2013 - B 9 V 10/13 B
    Schließlich legt die Klägerin nicht dar, weshalb nach Durchführung der mündlichen Verhandlung vor dem LSG im Falle eines (vermeintlichen) Verfahrensmangels keine Heilung bzw kein Rügeverzicht iS des § 202 SGG iVm §§ 556, 295 ZPO eingetreten sein soll (vgl hierzu Senatsbeschluss vom 2.12.2010 - B 9 SB 2/10 B - Juris RdNr 11).
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